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Grafikelement: Grüne Rauten
09.04.2021

Photovoltaik auf Ihrem Dach? Vermieten Sie Ihre Dachfläche. Erfahren Sie, worauf es bei der Dachvermietung für Solaranlagen ankommt.

Lagerhalle mit Photovoltaikmodulen auf dem Dach. Im Vordergrund ein Fragezeichen aus Solarzellen.

Sie haben eine große, ungenutzte Dachfläche? Dann lassen Sie sie doch für Sie arbeiten. Gerade bei landwirtschaftlichen oder Industrieunternehmen liegen oft Dachflächen großer Gebäude brach. Durch die sinnvolle Nutzung als Fläche für das Errichten von Photovoltaikanlagen können Sie nicht nur von regelmäßigen Einnahmen profitieren. Sie leisten zudem einen wertvollen Beitrag zum Ausbau des grünen Stromnetzes in Deutschland. Doch auch wenn Photovoltaik nichts neues ist, gibt es noch immer viele Fragen rund um die Dachflächenvermietung für PV-Anlagen. In diesem Beitrag wollen wir etwas Licht ins Dunkel bringen. Und vielleicht ziert Ihr Dach auch bald eine Photovoltaikanlage?

Dach vermieten vs. verpachten – Was ist der Unterschied?

Lassen Sie uns eingangs zunächst die Begrifflichkeiten klären. Nämlich was der Unterschied zwischen der Dachflächenvermietung und der Dachverpachtung ist. Kurz gesagt: Es ist das Gleiche. Eigentlich wird zwischen dem Eigentümer des Daches und dem Pächter ein Pachtvertrag geschlossen. Da das Wort Pacht eher in der Landwirtschaft üblich ist, hat sich in der allgemeinen Kommunikation ebenfalls das Wort Vermietung etabliert.

Dachvermietung für Photovoltaik: Gerne – aber der Aufwand …

Viele Inhaber großer Lagerhallen oder Firmengebäude scheuen sich noch immer davor, ihre Dachflächen zu vermieten. Sie fürchten sich vor einem zu hohen Verwaltungsaufwand oder vor der notwendigen, jährlichen Instandhaltung der Anlage. Dabei ist es einfach, langfristig saubere Energie zu produzieren, indem eine Solaranlage auf ungenutzten Dächern installiert wird. Wir unterstützen Sie kompetent dabei, Ihren perfekten Partner zu finden. Ihr Aufwand geht dabei gegen Null. Wir kümmern uns – Sie profitieren.

Welche Voraussetzungen braucht ein Dach, um es für eine Photovoltaikanlage verpachten zu können?

Zunächst gilt es, die Größe zu beachten. Die von uns vorausgesetzte Fläche liegt derzeit bei einer Mindestgröße von 1.000 Quadratmetern. Passt die Größe zu unseren Vorgaben, geht es im nächsten Schritt daran, die Statik des Gebäudes zu prüfen. So stellen wir sicher, dass die Anlage auch errichtet werden kann. Zudem prüfen wir den Baumbestand rund um die Immobilie, denn Verschattung ist ein wesentlicher Faktor, der die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlagen negativ beeinflussen und damit den Ertrag senken kann. Ist dann im letzten Schritt auch noch die erstrangige Dienstbarkeit möglich, steht dem Installieren der PV-Anlage kaum mehr etwas im Wege.

Kann ein Dach auch ungeeignet für die Dachvermietung sein?

Natürlich können auch Dächer ungeeignet für die Dachflächenvermietung sein. Das möchten wir Ihnen an dieser Stelle natürlich nicht verschweigen. Allerdings ist der Anteil ungeeigneter Dächer sehr gering. Grundsätzlich ungeeignet sind Flächen, die größtenteils im Schatten liegen, die gesamte Statik der Immobilie nicht für die Installation einer Solaranlage geeignet ist oder die Dachfläche kleiner als die von uns geforderte Quadratmeter Mindestgröße ist.

Was bedeutet „erstrangige Dienstbarkeit“ beim Vermieten einer Dachfläche?

Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen. Durch diese Eintragung wird sichergestellt, dass der Anlagenbetreiber stets das Recht an der Dachnutzung behält, auch wenn sich der Inhaber der Immobilie während der Vertragslaufzeit ändern sollte. Die Dauer der Eintragung der Dienstbarkeit ist an die Laufzeit des Dachpachtvertrages gekoppelt und damit sehr oft auf 20 Jahre plus 2×5 Jahre Option (also gesamt 30 Jahre) begrenzt. Danach wird diese wieder gelöscht.

Was wird im Pachtvertrag für die Dachfläche geregelt?

Bevor die PV-Anlage installiert wird, wird der Pachtvertrag erstellt und vom Besitzer der Immobilie und dem Pächter unterschrieben. In diesem werden unter anderem die nachfolgenden Punkte klar geregelt:

  • Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 20 Jahre + 2 x 5 Jahre als Option)
  • jährliche Pachtzahlungen (8% vom Nettoanlagenertrag)
  • oder eine einmalige Pachtzahlung für die ersten 20 Jahre
  • die Beteiligung des Vermietenden am Ertrag der Anlage (8% vom Nettoanlagenertrag nach Abzug aller Kosten)

Wer ist für die Wartung und Reinigung der Solaranlage zuständig?

Sämtliche Instandhaltungsarbeiten werden durch den Betreiber der PV-Anlage beauftragt und bezahlt. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unseren Beitrag zu: „Reinigung und Wartung von Solaranlagen“.

Was passiert nach dem Ende der Vermietung mit der Anlage?

Nach dem Ende des Pachtvertrags, können Sie sich entscheiden. Sie haben das Recht darauf, dass der Betreiber der Anlage, diese wieder fachgerecht abbaut. Möchten Sie selbst von den Vorteilen profitieren, können Sie die Anlage gegen eine Ablöse selbst weiter betreiben und entweder den Strom selbst nutzen, oder diesen – bei einer positiven Zusage des Netzbetreibers – ins Stromnetz einspeisen und eine entsprechende Vergütung erhalten. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Solaranlagenhersteller besteht nach ca. 25 Jahren Betriebsdauer noch eine Leistungskraft von 87%, sofern eine ideale Ausrichtung gegeben ist.

Sie haben noch Fragen?

Gerne sind wir für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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