Sind Sie Besitzer von brachliegendem Ackerland, ungenutzten Wiesen oder anderen freien Flächen, die Sie wirtschaftlich nicht nutzen können oder wollen? Dann lassen Sie die Sonne für sich arbeiten und sichern Sie sich für die nächsten 20 Jahre ein zuverlässiges Einkommen.
Ob als Landwirt, als Kommune oder Unternehmen – verpachten Sie uns Ihre ungenutzte Freifläche ab 1 Hektar für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Mit einem Solarpark zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Und nicht nur das: Darüber hinaus profitieren Sie durch die Vermietung der Freifläche bis zu 30 Jahre lang von sicheren Pachtzahlungen – ganz ohne Arbeit, Kosten und wirtschaftliches Risiko.
Sie sind Grundstückseigentümer einer betrieblich wenig ertragreichen Freifläche oder brachliegender Acker und Grünlandflächen und möchten diese effizient nutzen, ohne selbst etwas dafür zu zahlen oder zu leisten? Die Verpachtung für eine Freiflächenanlage zahlt sich für Sie gleich mehrfach aus. Sie erhalten von uns jährlich eine attraktive Pacht oder einmalig eine überdurchschnittlich hohe Pachtzahlung. Die Höhe der Pacht richtet sich nach der Anzahl der Hektar. Und nicht nur für Sie lohnt sich die Verpachtung – auch die Umwelt profitiert in vielerlei Hinsicht von einer Photovoltaikanlage auf Ihrer Freifläche. Landverpächter können sich so aktiv an der Energiewende beteiligen.
Ihre Region wird ebenfalls unterstützt, denn wir von UPSUN bevorzugen bei der Vergabe der Gewerke wie Finanzierung, Tiefbau, Zaunbau sowie Garten- und Landschaftsbau insbesondere regionale Unternehmen und fördern so die Wertschöpfung vor Ort.
Sie sind Landwirt und verfügen über Brachland oder große Wiesen und Acker mit schlechtem, unwirtschaftlichem Boden, dessen Bewirtschaftung wenig rentabel ist? Oder Sie verfügen über derzeit noch bewirtschaftete Flächen, die künftig in eine Regenerationsphase übergehen sollen? Sie wollen Ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufgeben und dennoch weiterhin von Ihren Flächen durch regelmäßige Pachtzahlungen profitieren? Sie sind eine Gemeinde oder Kommune mit großen Flächen, aber Ihnen fehlen die liquiden Mittel, um selbst in Photovoltaik zu investieren oder sie für andere Zwecke zu nutzen? Sie sind Unternehmer und wissen nicht, wie Sie Ihre ungenutzten Industrie- und Gewerbeflächen und Deponien gewinnbringend, sinnvoll und vor allem völlig kostenlos nutzen können? Dann lassen Sie uns gerne ins Gespräch kommen. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob Ihre Fläche für den Bau einer Anlage geeignet ist.
Sie möchten Ihre ungenutzte Freifläche als sichere Einnahmequelle nutzen? Im Grunde lässt sich auf nahezu jedem Grundstück eine PV-Anlage errichten – vorausgesetzt, es gibt keine Verschattung auf dem Gebiet. Für die Verpachtung rentabel ist eine Freifläche aber erst ab 1 ha. Zudem eignen sich vor allem Gebiete, die weder für Siedlungs- und Wohnungsbau noch als landwirtschaftliche Fläche effizient genutzt werden können. Dabei handelt es sich meist um folgende Flächen:
Die aufgeführten Flächen erfüllen in der Regel die Förderstandards nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. So kann der auf diesen Freiflächen mit PV-Anlagen erzeugte Solarstrom über die finanzielle Förderung des EEG vergütet werden.
Oben Sonnenstrahlung und unten Früchte oder Grünfutter ernten – ist das möglich? Je nach Areal ist eine doppelte Nutzung einer Fläche als Solarpark und als landwirtschaftliche Nutzfläche während der Vertragslaufzeit realisierbar. Bei dieser vielversprechenden Art der sogenannten Agri-Photovoltaik kommt es auf die abgestimmte Kombination aus Fläche, Solarmodulen und Landwirtschaft an.
Für Agri-Photovoltaik (APV) ist immer eine individuelle Lösung und technisches Knowhow gefragt. Wir von UPSUN beraten Sie gerne und prüfen, ob eine Doppelnutzung von Photovoltaik und Landwirtschaft auf Ihrem Grundstück möglich ist.
Die gute Nachricht vorweg: Wir von UPSUN übernehmen als Pächter und Betreiber nicht nur die Prüfung der Flächeneignung sowie die bautechnische Planung der Freilandanlage, sondern wir kümmern uns auch um die Baugenehmigung bei der zuständigen Kommune. Die Genehmigung ist notwendig, denn – anders als bei der Vermietung der Dachfläche – fällt die Errichtung einer Solaranlage auf einer Freifläche unter das Bauplanungsrecht.
Ob Kommune, Unternehmen, Bürger oder Investor – wir bei UPSUN bieten Ihnen eine grundsätzliche Beteiligungsoption an Solarparks. Der Vorteil für Sie: Die Beteiligung startet, wenn die Photovoltaikanlage nach der Fertigstellung den Betrieb aufnimmt – Sie tragen somit kein Entwicklungs- und Baurisiko. Auch das Thema Energiegenossenschaft ist gerade für Gemeinden und lokale Unternehmen ein interessantes Projekt. Als Energiegenossenschaft erreichen Sie eine dezentrale, konzern- unabhängige und ökologische Energiegewinnung. Das sorgt nicht nur für Unabhängigkeit und eine Verbesserung des Images. Darüber hinaus schaffen Sie die Voraussetzung, dass lokale Unternehmen günstigen, grünen Strom erhalten. Ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft!
Oder haben Sie weitere Fragen zur Verpachtung, zu den Pachteinnahmen oder zu den Bedingungen für geeignete Flächen? Wir beraten Sie gerne!